Vertrag
Der Beförderungsvertrag kommt zwischen Reisebüro ADA Company GmbH (im Weiteren „der Reiseveranstalter“) und dem Fluggast mit der Aushändigung der Reiseunterlagen zustande und liegt diese Beförderungsbedingungen zu Grunde. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder durch den Reiseveranstalter schriftlich bestätigt wurden.
Preise/Zahlung
Es gelten die mit der Buchung bestätigten Leistungen und Preise. Änderungen des Flugpreises sind nach Vertragsschluss im Falle der Veränderung der Treibstoffkosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafen oder Sicherheitsgebühren auf den Einzelpreis zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate liegen, der Reiseveranstalter den Reiseteilnehmer nach Kenntniserlangung hierüber unverzüglich informiert und die Veränderung für sie bei Vertragsschluss nicht erkennbar war.
Reisedokumente
Jeder Reiseteilnehmer ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
(z. B. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, auch für mitgeführte Tiere) sowie für die Vollständigkeit der Reiseunterlagen. Im Falle der Nichterfüllung ist die Fluggesellschaft/ der Reiseveranstalter berechtigt, die Beförderung zu verweigern und alle hieraus entstehenden Kosten und Nachteile dem Reiseteilnehmer in Rechnung zu stellen.
Umbuchungen
Eine Umbuchung liegt vor, wenn bei noch freien Sitzplatzkapazitäten auf Wunsch des Reiseteilnehmers der Flugtermin, ein (oder mehrere) Reiseteilnehmer, das Flugziel, ein Abflug- und/oder Rückflughafen vor einzelnen Abflügen geändert wird.
Eine Umbuchung ist bis zu einem Zeitraum von 48 Stunden vor der vereinbarten Abflugzeit möglich. Bei Umbuchungen ist jeweils der Differenzbetrag zum tagesaktuellen, Tarif zu zahlen. Zusätzlich fällt ein Bearbeitungsentgelt. Umbuchungsgebühren für Infants (Babys bis zum 2. Lebensjahr) fallen nicht an. Auf die Umbuchungsgebühr wird keine Ermäßigung gewährt.
Stornierungen
Wird ein gebuchter Flug durch den Reiseteilnehmer nicht angetreten oder in den letzten 7 Tagen vor Abflug storniert, bleibt der Vergütungsanspruch des Reiseveranstalters bestehen. Steuern und Gebühren werden zurückerstattet. Erfolgt eine Stornierung bis spätestens 7 Tage vor Abflug, wird der volle Reisepreis gegen eine Stornogebühr von 50 EUR zurückerstattet.
Änderungen/ Flugzeitänderungen
Der Reiseveranstalter/ die befördernde Fluggesellschaft ist nach besten Kräften bemüht, Reiseteilnehmer und Gepäck möglichst pünktlich zu befördern. Bekannt gegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen in angemessenem Umfang unterliegen. Der Reiseveranstalter wird sich bemühen, Änderungen von Flugzeiten auf das notwendige Maß zu beschränken und Reiseteilnehmer möglichst frühzeitig zu informieren. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen sich die Flugzeit telefonisch im Zeitraum von 24 bis 48 Stunden vor Rückflug bestätigen zu lassen. Darüber hinaus wird empfohlen, bei der Flugbuchung eine Rufnummer zu hinterlegen, unter welcher der Reiseteilnehmer auch am Zielort erreichbar ist.
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Luftbeförderung infolge höherer Gewalt unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten. Bei Kündigung vor Abflug zahlt der Reiseveranstalter den bereits gezahlten Reisepreis zurück. Damit sind alle Ansprüche des Reiseteilnehmers aus dem Vertrag abgegolten, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden oder um grob fahrlässige bzw. vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
Haftung
Es gelten die jeweils gültigen Rechtsvorschriften in Verbindung mit den im Montrealer Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr festgelegten Regelungen in Bezug auf Schäden an Leib und Leben des Reiseteilnehmers sowie seines Gepäcks. Ausgenommen von Personenschäden ist die befördernde Fluggesellschaft nur für mittelbare oder Folgeschäden haftbar, wenn sie diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat; die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens bleiben unberührt.
Es wird empfohlen, Wertgegenstände, Medikamente, verderbliche oder zerbrechliche Gegenstände im Handgepäck zu befördern.
Beförderung von Gepäck
Die Beförderung eines Gepäckstücks erfolgt kostenlos innerhalb der erlaubten Freigrenzen. Es gelten die Freigepäckgrenzen der jeweiligen befördernden Fluggesellschaft (Bspw. Germanwings/ Germania 20kg). Zusätzlich ist ein Handgepäckstück gestattet. Bei Überschreitung der Freigepäckgrenze können Zuschläge für Übergepäck anfallen, wobei die jeweiligen Regelungen der befördernden Fluggesellschaft gelten.
Die Fluggesellschaft kann die Annahme des Gepäcks verweigern, wenn es nicht so verpackt ist, dass eine sichere Beförderung gewährleistet werden kann. Der Fluggast ist dafür verantwortlich, sein Gepäck so zu gestalten, dass das Gepäck sowie alle enthaltenen Gegenstände den Transport ohne Schäden übersteht. Das Handgepäck darf maximal ein Gewicht von 5 kg (8 kg für Laptop) aufweisen. Die Abmessungen des Handgepäcks dürfen die Maße 55 cm x 40 cm x 20 cm nicht überschreiten. Wegen der räumlichen Begrenzung und der Sicherheit ist nur ein Handgepäckstück erlaubt. Gemäß der EU-VO 1546/2006 dürfen Passagiere auf allen Flügen, die in Europa starten (auch auf Anschlussflügen), Flüssigkeiten, Druckbehälter (wie z. B. Sprays), Pasten, Lotionen oder andere gel-artige Substanzen nur noch bis zu einer Maximalmenge von 100 ml pro Verpackungseinheit im Handgepäck mitnehmen. Entscheidend ist die aufgedruckte Füllmenge. Die einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einen wiederverschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter passen und werden kontrolliert. Pro Fluggast ist ein Beutel erlaubt. Für Medikamente und Babynahrung gelten Sonderbestimmungen, die über das Service-Center der Fluggesellschaft erfragt werden können. Verschiedene Nicht-EU Staaten haben gleichlautende, ähnliche Regelungen erlassen. Nähere Informationen können über das Service-Center der Fluggesellschaft erfragt werden.
Nicht erlaubtes Gepäck
Die Beförderung von Gefahrgut ist bei allen Flügen der Fluggesellschaften grundsätzlich verboten. Der Fluggast darf folgende Gegenstände generell nicht mitführen:
- Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug, Ausrüstungsgegenstände an Bord oder Personen zu gefährden, insbesondere Explosivstoffe, komprimierte Gase, oxydierende, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Stoffe, leicht entzündliche Stoffe, giftige oder aggressive Stoffe und ferner flüssige Stoffe jeder Art, d. h. alle Gegenstände oder Substanzen, die nach den Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut klassifiziert sind;
- Gegenstände, die wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder Art für die Beförderung ungeeignet sind.
Weder im Handgepäck noch an der Person darf der Fluggast Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen sowie Behälter unter Gasdruck, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden können, mitführen. Gleiches gilt für Munition und explosionsgefährliche Stoffe jedweder Art. Benzinfeuerzeuge (Zippos) sind verboten. Der Fluggast darf 1 Gasfeuerzeug an seiner Person mitführen.
Nur im aufgegebenen Gepäck dürfen Spielzeuggewehre (Plastik oder Metall), Katapulte, Besteck, Rasierklingen (sowohl mit Sicherheits- als auch offener Klinge), handelsübliche Spielzeuge, die möglicherweise als Waffe verwendet werden können, Stricknadeln, Sportschläger und sonstige Sport- und Freizeitausrüstung, die als Waffe verwendet werden kann (z. B. Skateboard, Angelrute oder Paddel) und jegliche anderen scharfen Objekte transportiert werden. Dies gilt auch für Nagelscheren, -feilen, Stielkämme und Spritzen (außer für nachgewiesene medizinische Zwecke).
Es wird empfohlen, im aufzugebenden Gepäck keine zerbrechlichen oder verderblichen Gegenstände, Gegenstände von besonderem Wert, wie z. B. Geld, Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine, Laptops, Kameras, Funktelefone, Navigations- oder sonstige elektronische Geräte, Wertpapiere sowie andere Wertsachen oder Dokumente, Muster, Ausweispapiere, Haus-, Autoschlüssel, Medikamente oder Flüssigkeiten zu befördern.
Meldeschlusszeiten
Wir bitten unsere Fluggäste sich rechtzeitig am Check-In einzufinden, da die Plätze bei Nichteinhaltung der Meldeschlusszeiten auf der Warteliste weitergegeben werden. Die Meldeschlusszeiten an den Flughäfen sind unterschiedlich. Über aktuelle Meldeschlusszeiten informiert Sie ihr Reisebüro oder die betreffende Luftverkehrsgesellschaft.
Allgemeine Empfehlung: Bei EU Flughäfen – mindestens 90 Minuten vor Abflug, Nicht-EU Flughäfen mindestens 2 Stunden vor Abflug.
Datenschutz
Der Reiseveranstalter sichert den vertraulichen Umgang mit allen gespeicherten und erhaltenen Daten des Fluggastes gemäß den Richtlinien des Datenschutzgesetztes zu.
Der Reiseveranstalter erhebt personenbezogene Daten (wie zum Beispiel Name, Adresse, Kontaktdaten). Diese werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages verarbeitet und gespeichert. Die Nutzung unterliegt den nationalen Datenschutzgesetzen und erfolgt zu folgenden Zwecken: Vornahme von Reservierungen, Erwerb eines Flugscheins, Erwerb zusätzlicher Dienstleistungen und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs; Entwicklung und Bereitstellung von Dienstleistungen.
Die Fluggesellschaft ist ferner berechtigt, die Passdaten und die im Zusammenhang mit der Luftbeförderung verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten an Behörden im In- und Ausland zu übermitteln, wenn das jeweilige Übermittlungsverlangen der Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erfolgt und somit für die Erfüllung des Beförderungsvertrages erforderlich ist.
Anwendbares Recht
Der Vertrag unterliegt Deutschem Recht. Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland.
Die deutsche Version dieser Allgemeinen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen geht deren Übersetzungen vor. Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen befördernden Fluggesellschaft hingewiesen.